Ohne Bewerbungen kein Wohngeld

Auch das Wohngeld ist an die Aufnahme an einer “zumutbaren Beschäftigung” geknüpft, wie das Verwaltungsgericht in Berlin (Az.: VG 21 K 170/20) urteilte. Wer sich nicht um einen Arbeitsplatz nachweislich bemüht, dem kann das Wohngeld gestrichen werden. Näheres wird auf der Seite gegen-hartz.de berichtet. Zum Artikel